HGB-Pflichtprüfung
Sofern Ihr Unternehmen nach den Größenkriterien des Handelsgesetzbuches der gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegt, können Sie uns als Wirtschaftsprüfer beauftragen. Die gesetzliche Jahresabschlussprüfung umfasst insbesondere die
- Prüfung des Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang)
- Prüfung des Lageberichtes
- Erstellung einer Prüfungsberichtes ggfs. mit zusätzlichen weitergehenden Erläuterungen
- Erteilung eines Bestätigunsvermerkes
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Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
Gewerbetreibende, die Kapitalanlagen vermitteln oder als Bauträger bzw. Baubetreuer tätig sind, unterliegen einer jährlichen Prüfungspflicht (§ 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV). Diese besteht bereits dann, wenn der Gewerbetreibende nur einen einzelnen Auftrag durchführt.
Ziel dieser Gesetzmäßigkeitsprüfung ist es, die Einhaltung der Vorschriften der MaBV zu beurteilen.
Wird der Prüfungsbericht mit Prüfungsvermerk nicht vorgelegt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu EUR 2.500,00 geahndet werden kann.
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Prüfungen von Finanzdienstleistungsinstituten
Seit 1998 sind Finanzdienstleistungsinstitute den Kreditinstituten hinsichtlich der Rechnungslegung annähernd gleichgestellt. Unabhängig von der Größe und Rechtsform unterliegen Sie den Vorschriften des KWG und somit den Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften und müssen den Jahresabschluss und den Lagebericht von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
Sie sind der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt und haben zahlreiche sich ständig ändernde Normen zu berücksichtigen.
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Freiwillige Prüfungen
Ob Ihr Unternehmen prüfungspflichtig ist oder nicht, wird anhand von Größenkriterien festgelegt, die im Handelsgesetzbuch verankert sind. Durch die Reform des Handelsgesetzbuches (BilMoG) wurden diese Größenkriterien nach oben angepasst, so dass in Zukunft damit zu rechnen ist, dass immer weniger Unternehmen prüfungspflichtig sind oder werden.
Wenn Ihr Unternehmen nach diesen Gesichtspunkten nicht prüfungspflichtig ist, bieten wir Ihnen die Durchführung einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an. Nutzen Sie diesen Service und machen Sie Ihr Unternehmen fit z.B. für ein bevorstehendes Rating.
Sonderprüfungen
Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen führen wir selbstverständlich auch weitere für Sie erforderliche Prüfungen durch. Von aktienrechtlichen Sonderprüfungen über Prüfungen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen, nach dem Umwandlungsgesetz bis hin zur Prüfung der Jahresabschlussmeldung für den Grünen Punkt und anderer Entsorgungsunternehmen - wir erledigen alle Aufträge mit gleich hoher Professionalität und Qualität.
Erstellung von Gutachten
Zum unmittelbaren Berufsfeld eines Wirtschaftsprüfers gehört auch die Tätigkeit als Gutachter oder als Sachverständiger in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung. Der Begutachtungsgegenstand betrifft hierbei häufig Bewertungsfragen, z.B. zur Bewertung von Vermögensgegenständen, Geschäftsanteilen oder Unternehmen im Ganzen.
Auch zur Ergänzung öffentlich-rechtlicher Anträge (z.B. Fördermittel, Begünstigungen) oder zu den Themenbereichen Compliance, Controlling und IKS sind oftmals entsprechende Gutachten des Wirtschaftsprüfers erforderlich.
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