Steuerberatung - Jahresabschluss
Beitragsseiten
Der handelsrechtliche Jahresabschluss übernimmt vielfältige Funktionen. So ist er u.a. Grundlage für den steuerlichen Jahresabschluss, übernimmt Informationsfunktionen gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern und anderen Gruppen und bildet die Basis für die Auszahlung von Dividenden und Prämien.
Spätestens seit der gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Offenlegung der Jahresabschlüsse (vgl. www.ebundesanzeiger.de) auch für kleine und mittelständische Unternehmen (u.a. AG, GmbH und GmbH & Co. KG) hat der Jahresabschluss eine besondere Bedeutung erlangt, denn er ist auch die Grundlage für jede Unternehmensfinanzierung, die Gewährung attraktiver Zinssätze und im Wettbewerb eine wichtige Grundlage für das Vertrauen und die Einschätzung von Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten.
Folgende Leistungen können Bestandteil eines Jahresabschlusses sein:
- handelsrechtlicher Jahresabschluss
- Ergänzungs- und Sonderbilanzen
- Überleitung zur Steuerbilanz bzw. zum steuerlichen Jahresergebnis
- Bearbeitung des Anlagenverzeichnisses
- Erläuterungen zu Bilanz- und GuV Positionen
- Erstellung von Anhang und ggfs. Lagebericht anhand von Checklisten
- Mehrjahres- und Branchenvergleiche
- Führung von Gesellschafterkonten
- Durchführung der Offenlegung
Der Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG wird bei uns standardmäßig persönlich besprochen.